Hausaufgabenkonzept der Grundschule Timmerlah

Fester Bestandteil des Lernens

Grundsätze

  1. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler/-innen.

  2. Die Erstellung von Hausaufgaben kann auf Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken ausgerichtet sein. Sie beinhalten nicht nur das schriftliche oder mündliche Erledigen von Übungsaufgaben. Auch das Mitbringen von Materialien, die der Gestaltung des Unterrichts dienen, gehört ebenso zu den Hausaufgaben wie z. B. das Einholen von Informationen aus der erreichbaren Umwelt der Schülerinnen und Schüler.
  3. Hausaufgaben dürfen in allen Fächern aufgegeben werden.

  4. Auf dem ersten Klassenelternabend eines jeden Schuljahres verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über die Art und Weise, wie Eltern ihre Kinder bei der regelmäßigen Erledigung der Hausaufgaben unterstützen können und in welchem Umfang sie helfen sollten.
  5. Die Hausaufgaben werden regelmäßig kontrolliert und gewürdigt.

  6. Hausaufgaben werden nicht einzeln benotet, jedoch in der Bewertung des Arbeitsverhaltens klar berücksichtigt.

Allgemeines

  1. Hausaufgaben werden an der Tafel notiert.
  2. Die Schüler/-innen schreiben die Hausaufgaben in der Regel in ein Aufgabenheft.
  3. Eltern /Schuki“ etc. unterstützen das Erledigen der Hausaufgaben. Eltern  kontrollieren diese auf Vollständigkeit und Form.
  4. Wenn die Schüler/-innen die Hausaufgaben nur mit umfangreicher Hilfe erledigen konnten, können die Eltern/“Schuki“ etc. einen Kommentar unter die Aufgaben schreiben bzw. eine Rückmeldung an die entsprechende Lehrkraft geben.
  5. Die Hausaufgaben werden regelmäßig kontrolliert und gewürdigt.
  6. Fehlende Hausaufgaben müssen zeitnah nachgeholt werden. Bei unregelmäßiger Erledigung der Hausaufgaben werden die Eltern informiert.

Umfang

  1. Der Umfang der gesamten Hausaufgaben sollte in Klasse 1 und 2 einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten (konzentrierte Arbeit vorausgesetzt).
  2. Der Umfang der gesamten Hausaufgaben sollte in Klasse 3 und 4 einen Zeitraum von 45 Minuten nicht überschreiten (konzentrierte Arbeit vorausgesetzt).
  3. Durch Differenzierung der Hausaufgaben kann auf das unterschiedliche Leistungsniveau und die unterschiedliche Belastbarkeit der Kinder eingegangen werden.
  4. Von Freitag zu Montag werden keine Hausaufgaben aufgegeben.
  5. Mehrere Fachlehrer in einer Klasse sprechen sich beim Umfang der Hausaufgaben ab.

vgl.RdErl.d.MK v. 12.09.2019 – 36-82 100
(erstellt 11.06.2010, überarbeitet Januar 2024)