Förderkonzept der Grundschule Timmerlah

Individuelle Fördermaßnehmen

Der an unserer Schule angebotene Förderunterricht hat vor allem die Aufgabe, Lern-schwierigkeiten und Lernlücken auszugleichen, so dass die Schüler/-innen wieder eine sichere Grundlage für ihr Weiterlernen erhalten und den Spaß am Lernen nicht verlieren. Alle Schüler/-innen sollen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten die für alle verbindlichen Grundanforderungen erreichen können. Besonders begabte Schüler/-innen erhalten ebenfalls Zusatzangebote.  

Daraus ergibt sich:

  • Auffangen von Lernschwächen durch zusätzliche Unterstützung mittels innerer und äußerer Differenzierung
  • Erweitern der Basisangebote für Schüler/-innen mit hoher Lernfähigkeit, paralleler Besuch von Jahrgangsstufen, um ggf. das Überspringen einer Klassenstufe zu ermöglichen.

Schwerpunkt der Förderung sind die Jahrgänge 1 und 2. Die Zuweisung von Förderstunden an die Jahrgänge 3 und 4 fällt vergleichsweise etwas geringer aus.


Sonderpädagogische Grundversorgung

Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung stehen uns in Abhängigkeit von der Klassenanzahl 16 Förderschullehrer-Stunden zur Verfügung (aktuell:12 Stunden).

Die Arbeit der Förderschullehrkraft beinhaltet die folgenden Bereiche: 

  • Vorrangig Begleitung und Unterstützung von Kindern mit festgestelltem Unterstützungsbedarf „Lernen“
  • Präventive Förderung vorrangig in den Bereichen Deutsch und Mathematik:
  • Die präventive Förderung erfolgt durch passgenaue Diagnostik und Beratung der Klassenlehrer/-innen bzw. Fachlehrer/-innen. Teilweise erfolgt eine punktuelle Begleitung im Unterricht. Überwiegend findet die Förderung aber in Kleinstgruppen außerhalb des Klassenverbandes statt.
  • Differenzierte Analyse des Lernstandes von Schüler/-innen bei besonderen Fragestellungen
  • Unterstützung bei der Schulanmeldung von Kindern mit besonderen Fragestellungen
  • Unterstützung bei der Schuleingangsdiagnostik zur Ermittlung der Lernausgangslage der Einschulungskinder (MIROLA und ILeA)
  • Erstellen von Beratungsgutachten
  • Begleitung bei Fragestellungen zur Inklusion, Mobilen Diensten und Nachteilsausgleichen
  • Beratung von Eltern und Grundschullehrkräften bei besonderen Fragestellungen

Formen der Förderung in den Klassenstufen 1 und 2

Die Förderung der Schulanfänger/-innen vom frühestmöglichen Zeitpunkt an ist eine erklärte pädagogische Zielsetzung, der durch unterschiedliche Maßnahmen teilweise bereits vor Beginn der Schuleingangsphase Rechnung getragen werden soll:

  • Feststellung des Sprachstandes 15 Monate vor der Einschulung bei den Kindern, die keine Kita besuchen; ggf. Planung und Durchführung der vorschulischen Sprachförderung (VSF)
  • Enge Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen der Kitas
  • Elternabend zum Thema Schulfähigkeit/Beratung
  • Bereits vor der Einschulung wird das förderdiagnostische Verfahren „Mit der Hexe MIROLA durch den Zauberwald“ durchgeführt. Es ermöglicht eine standardisierte Schuleingangsbeobachung der Einschulungskinder. In spielerischer Rahmen-handlung werden unter Zuhilfenahme vorgegebener Fragestellungen die Bereiche der Grob- und Feinmotorik, Wahrnehmung, Artikulation und Merkfähigkeit der Kinder beobachtet. Auf Grundlage der umfänglich dokumentierten Ergebnisse können erste Beratungen, Einschätzungen, Empfehlungen und Fördermaßnahmen initiiert werden.


Innere Differenzierung


Grundsätzlich erfolgt die Förderung und Forderung der Schüler/-innen durch Maßnahmen der inneren Differenzierung, die ggf. durch eine Doppelbesetzung optimiert werden. Die kontinuierliche Schülerbeobachtung und Lerndokumentation durch Klassenlehrer/-innen, Fachlehrer/-innen und Förderschullehrerkraft werden in einer pädagogischen Dienstbesprechung erläutert und ausgewertet.

Äußere Differenzierung


Einige Schüler/-innen der ersten Klasse benötigen in Teilbereichen der Voraussetzungen zum Lesen-, Schreiben-, und Rechnen lernen temporäre Unterstützung. Diese erfolgt zum Teil in Kleingruppen, um zeitnah gezielt Fragestellungen nachgehen und Unklarheiten aufarbeiten zu können.
Schüler/-innen mit besonderen Schwierigkeiten werden ein- bis zweimal wöchentlich in Kleingruppen unterrichtet. Die Zusammensetzung der Lerngruppen ergibt sich aus den Pädagogischen Dienstbesprechungen und dem kontinuierlichen Austausch zwischen Lehrkräften/Förderschullehrkraft. Die Förderschullehrkraft stellt nach Absprache mit den Klassen- und Fachlehrkräften die Gruppen für die präventive Förderung zusammen und erstellt einen Stundenplan. Nach der Analyse der Lernausgangslage erhalten die Schüler/-innen passende Angebote schulischer Fördermaßnahmen in den Bereichen:

  • Lesen und Schreiben
  • Mathematik
  • Sprachentwicklung/Sprachförderkonzept (siehe Anlage)
  • Sport

Neben der Vermittlung basaler Kompetenzen in den genannten Bereichen werden die Entwicklung des Sozialverhaltens und des emotionalen Verhaltens, des Arbeitsverhaltens und der Konzentration berücksichtigt. Grundlage für weitere Fördermaßnahmen bzw. deren Evaluation sind Lernfortschrittsfeststellungen und regelmäßige Beratungsgespräche. Im Team (Klassenlehrkraft, Fachlehrkräfte und Förderlehrkraft) tauschen wir uns über Lernstrategien und Fördermaßnahmen der Schüler/-innen aus und planen im Bedarfsfall aktuelle Maßnahmen. Der Kleingruppenförderunterricht findet in einem eigens dafür vorgesehenen Raum statt.


Formen der Förderung in den Klassenstufen 3 und 4

Neben den Maßnahmen der inneren Differenzierung findet der Förderunterricht dieser Klassenstufen ebenfalls in klassenübergreifenden, temporären Kleingruppen statt. Der halbjährlich neu ermittelte Bedarf an Förderung wird mit den unterrichtenden Lehrkräften im Rahmen einer Dienstbesprechung abgestimmt. Die Förderschullehrkraft stellt nach Absprache mit den Klassen- und Fachlehrkräften die Gruppen für die präventive Förderung zusammen und erstellt einen Stundenplan. Nach Analyse der Lernausgangslage erhalten die Schüler/-innen passende Angebote schulischer Fördermaßnahmen in den Förderbereichen:

  • Mathematik
  • Deutsch

Zusätzlich zu den Stunden der sonderpädagogischen Grundversorgung werden aus dem Stundenkontingent der aktuellen Stundentafel weitere Stunden für Förderunterricht bereitgestellt.

Eltern werden über die kurz- und langfristig beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen ihrer Kinder schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Lehrer/-innen dokumentieren die individuelle Lernentwicklung aller Schüler/-innen aufsteigend ab Klasse 1.

Schüler/-innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf „Lernen“ erhalten in der Regel bis zu 5 Stunden wöchentlich Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft. Die Förderung erfolgt in Form von Einzel- und Gruppenförderung und Begleitung im Klassenunterricht. Grundlage zum Erreichen der Ziele und Unterrichtsinhalte ist der aktuelle Förderplan, der in Zusammenarbeit zwischen Klassen-, Fachlehrer/-innen und Förderschullehrkraft erstellt und regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben wird.

Kinder mit festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Bereichen Sozial-Emotionale Entwicklung, Hören, Sehen und Körperlich-Motorische Entwicklung werden ergänzend über die zuständigen Mobilen Dienste der jeweiligen Förderzentren betreut. Dies erfolgt überwiegend in Form von Beratung der unterrichtenden Lehrkräfte; beim Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung durch entsprechende Stunden für das betroffene Kind aus dem Stundenkontingent des Förderzentrums „Geistige Entwicklung“. In Abhängigkeit von der aktuellen Unterrichtsversorgung und dem individuellen Bedarf erhalten die Schüler/-innen zusätzliche Förderstunden durch eine Grundschullehrkraft.

Spezielle Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker Schüler/-innen:

  • Innere Differenzierungsmaßnahmen, die die Lerninhalte vertiefen oder erweitern
  • Maßnahmen zur Individualisierung des Lernens; selbstreguliertes Lernen in offenen Unterrichtssituationen (z.B. PC-Arbeit) und Projekte mit der Möglichkeit zum selbständigen, affektiv-entdeckenden Lernen
  • Teilnahme am Unterricht in höheren Klassen
  • Überspringen einer Klasse

Die vollständige Umsetzung des Förderkonzepts ist abhängig von der jeweiligen Unterrichtsversorgung.

 


(Beschluss GK 12.04.2018)
Stand November 2023 (ergänzende Überarbeitung)